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Frühere Parteimitgliedschaft in der SPD:
Geschlecht
männlich
weiblich
Beschäftigungsverhältnis
Angestellte(r)
Arbeiter(in)
Selbstständig
Schüler(in)
Hausfrau/-mann
Rentner(in)
Pensionär(in)
Berufssoldat
Beamtin/Beamter
Student(in)
Azubi
ohne
anderes
Name und Adresse des Werbers/ der Werberin
Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich die SPD widerruflich, meinen Parteibeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Mitgliederdaten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die parteiinterne Mitgliederverwaltung gespeichert und verarbeitet.
Einzugsrhythmus:
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Monatsbeitrag
BEITRAGSTABELLE
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen
sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge in EUR
bis 1.000 EUR
5 EUR bis 8 EUR
1.000 EUR bis 1.500 EUR
8 EUR bis 25 EUR
1.500 EUR bis 2.000 EUR
25 EUR bis 55 EUR
2.000 EUR bis 3.000 EUR
55 EUR bis 135 EUR
3.000 EUR bis 4.100 EUR
135 EUR bis 245 EUR
über 4.100 EUR
245 EUR und mehr
Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der zutreffenden Gruppe selbst ein. Der jeweils erstgenannte Beitragswert stellt den erwarteten Mindestbeitrag dar.
Für Mitglieder ohne Einkommen oder mit geringfügigem Einkommen beträgt der monatliche Beitrag 2,50 EUR.
Für Mitglieder, die zugleich einer anderen Partei angehören, die Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) ist, beträgt der monatliche Beitrag 2,50 EUR, wenn sie Ihre Beitragsverpflichtungen gegenüber der Schwesterpartei erfüllen.
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