Pressemitteilung:
SPD-Beuel: Demokratie stärken und Kommunalwahl 2009 nicht mit der Europa-Wahl verbinden
Beschlussgerichtet an die SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen
Die Mitgliederversammlung des Ortsvereins Bonn-Beuel hat beschlossen:
Der Ortsverein Bonn-Beuel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands stellt fest:
Begründung:
Seit 1979 finden die allgemeinen Kommunalwahlen und die Europawahl im selben Jahr statt. Die Europawahlen wurden seither im Juni durchgeführt, während die Kommunalwahlen im Herbst vollzogen wurden.
Die CDU/FDP-Landesregierung hat am 8. April 2008 einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht,
nach dem die Kommunalwahlen fortan mit den Europawahlen zusammengelegt werden sollen (Drucksache 14/6512). Danach würden die Kommunalwahlen mit der Europawahl zusammen im Juni stattfinden.
Die Amtszeit der gegenwärtigen Stadt- und Gemeinderäte dauert jedoch bis zum 20. Oktober 2009. Die Gesetzgebungsvorlage der Landesregierung hätte mithin zur Folge, dass für einen Übergangszeitraum von über vier Monaten zwei Räte nebeneinander stehen: Einer, der noch kraft Gesetzes im Amt ist, und ein anderer, der durch die Wählerinnen und Wähler unmittelbar legitimiert ist, aber noch nicht entscheiden darf.
Sollte der von der Landesregierung vorgeschlagene Gesetzesentwurf vom Landtag beschlossen werden,
führt dies zu einer mit grundlegenden Prinzipien der Demokratie nicht zu vereinbarenden Lage.
So könnte etwa die bisherige Mehrheit im Rat Beschlüsse fassen, die dem eigentlich in einer Urwahl zum Ausdruck gebrachten Mehrheitswillen widersprechen. Einige Entscheidungen können auch
nicht nach Beginn der Amtsperiode des neuen Rats kassiert werden, da gesetzliche Fristen laufen, die
nicht verlängert werden können.
Diese Nachteile werden durch die von der Landesregierung angeführten Vorteile des beabsichtigten Vorgehens keinesfalls ausgeglichen. Zwar ist die beabsichtigte Stärkung der Beteiligung
an Europawahlen grundsätzlich ein legitimes Ziel, jedoch rechtfertigt dies nicht die aufschiebende Wirkung der Neuwahl mit den demokratietheoretischen
Defiziten.
Die von der Landesregierung verfolgten legitimen Ziele können vielmehr durch die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl erreicht werden, die im Oktober durchgeführt werden wird. Gegen diesen Vorschlag kann nicht – wie von der
Landesregierung vorgetragen – eingewendet werden, dass dann die kommunalpolitischen Themen im Wahlkampf durch die bundespolitischen überlagert würden, denn dieser Gedanke trifft ebenfalls auf die Europawahlen zu.
Nach der bereits vollzogenen Änderung der Gemeindeordnung mit dem Wegfall der Stichwahl bei
der Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. Landrätinnen und Landräte stellt dies einen
weiteren Versuch der CDU/FDP-Landesregierung dar, allein aus Gründen eines vermeintlichen parteitaktischen Vorteils die demokratischen Grundlagen unseres Landes, nämlich den Rahmen zur
Beteiligung des Volkssouveräns, zu ihren Gunsten zu verändern.









